Verhaltene Fehlgeburt: Das unbemerkte Ende einer Schwangerschaft
Woran Sie bemerken könnten, dass Ihr Baby im Bauch nicht mehr lebt und was danach geschieht.
Von einem verhaltenen Abort – in der Fachsprache "missed abortion" genannt – spricht man, wenn der Embryo oder Fetus stirbt und unbemerkt zusammen mit der Plazenta in der Gebärmutter verbleibt und nicht durch eine Blutung ausgestossen wird. Der verhaltene Abort macht etwa 90 Prozent aller Fehlgeburten aus.
Hinweise auf eine unbemerkte Fehlgeburt
Ein verhaltener Abort geht eher selten mit Blutungen oder Schmerzen einher, weshalb er in der Regel nicht bemerkt wird. Aber: Beim verhaltenen Abort verschwinden alle Symptome der Frühschwangerschaft. Das kann, muss aber nicht ein Zeichen dafür sein, dass sich der Embryo nicht weiterentwickelt. Es kann nämlich auch bei intakten Schwangerschaften gelegentlich vorkommen, dass relativ plötzlich die Übelkeit, das Brustspannen oder andere körperliche Anzeichen der Schwangerschaft am Ende des ersten Trimenon nachlassen. Vielleicht bemerken Sie erst viel später, dass sich Ihre Gebärmutter nicht vergrössert hat oder Sie sich nicht mehr schwanger fühlen.
Bei der heute üblichen engmaschigen Schwangerschaftsvorsorge wird die Fehlgeburt in der Regel zufällig bei einer Ultraschalluntersuchung festgestellt. Der Untersucher sieht für das Schwangerschaftsalter zu kleine oder fehlende embryonale Strukturen. Auffällig ist häufig eine Diskrepanz zwischen sehr grosser Chorionhöhle und einem zu kleinen Embryo mit fehlender Herzaktion.
Was geschieht nach einer verhaltenen Fehlgeburt?
Wenn der nicht mehr lebende Fetus und die Plazenta oder auch Reste davon in der Gebärmutter verbleiben, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Bei einer schonenden Saugcurettage wird der Gebärmutterinhalt nicht ausgekratzt, sondern abgesaugt. Eine Curettage ist bei starken Blutungen oder Infektionen zwingend nötig.
Bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche kann das Medikament Misoprostol (Cytotec) als Einmaldosis zusammen mit einem Schmerzmittel eingenommen werden. Das Medikament öffnet den Muttermund, zieht die Gebärmutter zusammen und stösst so den Fetus aus. Nach zwei bis drei Tagen wird eine Ultraschallkontrolle durchgeführt. Falls noch Gewebe oder eine Fruchtblase sichtbar ist, wird die Behandlung wiederholt. Ist die Gebärmutter dann immer noch nicht entleert, muss eine Saugcurettage durchgeführt werden.
Ein abwartendes Vorgehen ist bei einer verhaltenen Fehlgeburt bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. Dieses Vorgehen wird nicht häufig empfohlen, vor allem dann nicht, wenn die Schwangere keinerlei Symptome des Aborts hat. Das Warten auf einen natürlichen Abgang kann mehrere Wochen dauern und je mehr Zeit vergeht, umso grösser wird die Wahrscheinlichkeit von starken Blutungen oder einer Infektion. Wenn aber schon leichte Blutungen eingesetzt haben, kann bis zu einer Woche abgewartet werden. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso unwahrscheinlicher ist es, dass der Fetus nach einer verhaltenen Fehlgeburt auf natürliche Weise abgeht.
Eine medikamentöse Behandlung oder das Warten auf einen natürlichen Abgang ist nur möglich, wenn keine starken Blutungen bestehen, keine Gerinnungsstörungen vorliegen und es sich nicht um eine Eileiterschwangerschaft handelt.
Welches Vorgehen für Sie das richtige ist, ist sehr individuell. Die einen Schwangeren können sich nicht vorstellen, einen toten Fetus in sich zu tragen und möchten so bald als möglich eine Curettage. Andere brauchen die Zeit und das Erlebnis des natürlichen Abgangs für den Trauerprozess. Besprechen Sie mit Ihrer Gynäkologin Ihre Bedürfnisse und lassen Sie sich über die einzelnen Vorgehensweisen aufklären.