Der Schwangerschaftsabbruch

Über das Recht, eine Schwangerschaft zu beenden, wer im Entscheidungsprozess unterstützen kann und wie eine Abtreibung durchgeführt wird.

Frau schaut auf Schwangerschaftstest
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In der Schweiz werden jedes Jahr ungefähr 10'000 Schwangerschaften abgebrochen. Über 95 Prozent davon vor der 12. Schwangerschaftswoche.

Ungeplant oder ungewollt schwanger – was nun?


Eine ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft löst bei den betroffenen Frauen häufig viele Ängste, Verunsicherung und ein Wechselbad der Gefühle aus. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft abzubrechen, fällt niemals leicht, umso wichtiger ist es, dass die Schwangere dabei unterstütz und begleitet wird.

Wenn sich eine Frau für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheidet, wird sie von ihrer Ärztin bezüglich der rechtlichen und gesundheitlichen Aspekte beraten. Sie hat ausserdem das Recht auf eine kostenlose und vertrauliche Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle. Diese Beratungen sind nicht vorgesehen, um ihre Entscheidung infrage zu stellen, sondern viel mehr, um sie in diesem Entscheidungsprozess zu unterstützen und zu begleiten. An diesem Ort erhalten die Schwangeren auch Unterstützung bei psychologischen, sozialen, rechtlichen und finanziellen Fragen zum Schwangerschaftsabbruch.

Rechtliche und finanzielle Situation eines Schwangerschaftsabbruchs


Bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz straflos. Die betroffene Frau muss dazu lediglich ihre Notlage ohne Angabe von Gründen schriftlich äussern.

Über den Abbruch der Schwangerschaft kann die Frau alleine entscheiden, auch wenn Sie noch nicht volljährig ist. 

Nach der 12. Schwangerschaftswoche darf ein Abbruch nur dann durchgeführt werden, wenn eine ärztliche Fachperson beurteilt, dass die physische und/oder psychische Gesundheit der schwangeren Frau gefährdet wäre, wenn die Schwangerschaft fortbestehen würde. Laut Gesetz muss die Gefahr umso grösser sein, je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Der Selbstbehalt und die Kosten bis zum Erreichen der Franchise müssen aber selber übernommen werden.

Wichtig!

Für Minderjährige, aber auch Frauen über 18 Jahre: Von einem Schwangerschaftsabbruch muss niemand etwas wissen. Wenn Sie urteilsfähig sind – Ihre mentale Fähigkeit als nicht stark eingeschränkt ist – dürfen Ihre Eltern, Ihr Partner oder Ehemann nicht ohne Ihre Zustimmung darüber informiert werden.

Wie wird eine Abtreibung durchgeführt?


Wenn eine Frau ihre Schwangerschaft nicht fortsetzen möchten, sind dies die Vorgehensweisen, wie sie beendet wird:

  • Bis zum 49. Tag (7. Woche) nach Beginn der letzten Periode kann ein Abbruch medikamentös erfolgen.

  • Danach erfolgt ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche operativ mittels Absaugmethode oder Ausschabung.

  • Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche werden je nach Schwangerschaftsalter mit der Absaugmethode oder einer medikamentösen Einleitung der Geburt durchgeführt.

Ein komplikationsloser Abbruch hinterlässt keine Spuren, ist später nicht nachweisbar und hat keine negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit. 

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch


Vor dem Abbruch der Schwangerschaft wird im Ultraschall bestimmt, wie alt der Embryo ist und ob es sich nicht um eine Eileiterschwangerschaft handelt.

Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) bekommt die Schwangere einmalig Mifegyne® als Tablette. Diese Tablette bewirkt, dass der Gebärmutterhals weich wird, sich öffnet und die Gebärmutterschleimhaut löst. Damit der Embryo ausgestossen wird, müssen 36 bis 48 Stunden später 2 Tabletten eines Prostaglandins (Cytotec®) eingenommen werden. Prostaglandin verursacht Kontraktionen der Gebärmutter und damit den Abgang. 

Die Einnahme des Prostaglandins ist wichtig, auch wenn bereits nach der Einnahme von Mifegyne® Blutungen auftreten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Schwangerschaft nur unvollständig ausgestossen wird.

Nach zwei bis drei Wochen wird mit Ultraschall kontrolliert, ob der Embryo und die Plazenta tatsächlich vollständig ausgestossen wurden.

Operativer Schwangerschaftsabbruch


Dabei wird der Muttermund vorsichtig aufgedehnt und der Inhalt der Gebärmutter je nach Schwangerschaftsalter abgesaugt oder ausgeschabt. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten. Er ist schmerzhaft und erfolgt darum entweder in Voll- oder Teilnarkose. In seltenen Fällen wird auch nur der Muttermund örtlich betäubt.

Ein operativer Abbruch der Schwangerschaft wird ambulant durchgeführt und wenn keine Komplikationen auftreten, kann die Frau nach wenigen Stunden aus dem Spital oder der Praxis entlassen werden.

Abbruch der Schwangerschaft nach der 12. Woche


Ab diesem Zeitpunkt ist ein Schwangerschaftsabbruch nur dann legal, wenn die körperliche und/oder psychische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. 

Die Gründe für einen späten Abbruch der Schwangerschaft sind in vielen Fällen schwere Erkrankungen des Kindes, welche im Rahmen der Pränataldiagnostik festgestellt wurden. Beispielsweise wenn organische oder genetische Fehlbildungen sich nicht mit dem Leben vereinbaren liessen oder die Lebensqualität sehr stark einschränken würden. Es können also auch psychosoziale Gründe eine grosse Notlage darstellen, weil zum Beispiel die Belastung für die Familie zu gross wäre und für die Betreuung eines Kindes mit schweren Einschränkungen keine Ressourcen vorhanden wären.

Bei Schwangerschaftsabbrüchen ab dem 2. Trimenon kommen meistens geburtseinleitende Medikamente zum Einsatz, das Kind wird also auf natürlichem Weg geboren. Ein solcher Schwangerschaftsabbruch ist für die Eltern ein schmerzhafter Prozess und durch die Geburt für die Frau eine zusätzliche psychische und körperliche Belastung. Eine einfühlsame Betreuung durch die Hebamme und die ärztliche Fachperson ist nicht nur für den Entscheidungsprozess, sondern auch während und nach dem Abbruch äusserst wichtig.

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