Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie haben das Recht auf eine eigene Entscheidung und auch auf einen „Wunsch-Kaiserschnitt“ (
Wunsch-Sectio). Allerdings hat auch der Arzt das Recht, einen Kaiserschnitt zu verweigern, wenn er keine offensichtliche medizinische Berechtigung dafür sieht, denn …