Vaterschaftstests
Kommt ein Kind in einer Ehe zur Welt, so gilt der Ehemann automatisch als Vater. Glaubt er nicht, der leibliche Vater des Kindes zu sein, kann er dies gerichtlich anfechten.
Wobei er die Klage innert Jahresfrist einzureichen hat, nachdem der Ehemann die Geburt sowie die Tatsache erfahren hat, dass er nicht der Vater ist oder ein Dritter der Vater sein könnte. Die Klage muss aber vor Ablauf von fünf Jahren seit der Geburt eingereicht werden. Danach wird eine Anfechtung der Vaterschaft nur mehr zugelassen, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt werden kann.
Ist das Kind unehelich, kann der Vater das Kind vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen (Vaterschaftsanerkennung).
Bestreitet er die Vaterschaft, kommt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zum Zug: Das Kind erhält einen Beistand, der sowohl die Frage der Vaterschaft (nötigenfalls mit einem Prozess) als auch des Unterhalts des Kindes regeln muss. Diese beiden Situationen sind die häufigste Grundlage für die Durchführung eines Vaterschaftstests.
1. Zustimmung zum Vaterschaftstest
In der Schweiz darf eine genetische Untersuchung zur Feststellung einer Verwandtschaft nur durchgeführt werden, wenn dies im Interesse des betroffenen Kindes ist. Der Test erfordert somit die Zustimmung des Kindes, sofern es urteilsfähig ist. Ist das Kind minderjährig, so ist die Zustimmung seiner Eltern unabdingbar. Ist das Kind nicht urteilsfähig, so ist die Zustimmung seines Beistandes oder seiner gesetzlichen Vertretung erforderlich. Heimlich durchgeführte Tests sind strafbar und vor Gericht nicht verwendbar.
2. An wen kann ich mich wenden?
Haben die betroffenen Personen ihre Zustimmung gegeben, so können Sie bei einem Institut für Rechtsmedizin oder bei einem vom Bund anerkannten Labor einen DNA-Test verlangen. Die über Internet zugänglichen Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwendbar. Der Versand von Proben ins Ausland ist ebenfalls nicht zulässig.
Die anerkannten Institute und Labors sind verpflichtet, die Identität der betroffenen Personen festzustellen. Diese müssen sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument über ihre Identität ausweisen.