Ihre Rechte als schwangere Arbeitnehmerin
Damit es Ihnen gelingt, Familien- und Berufsleben gut miteinander zu vereinbaren, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen.
Planen Sie ausserdem frühzeitig, wie es nach der Geburt weitergehen soll – ganz egal, ob Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren, weiterhin Vollzeit arbeiten oder erst mal eine längere Pause vom Job nehmen.
Rechte und Schutzbestimmungen für Schwangere
Während in vielen Firmen eine familienfreundliche Personalpolitik längst selbstverständlich ist, zeigen sich andere Arbeitgeber selbst in Fragen, die gesetzlich eindeutig geregelt sind, wenig entgegenkommend. Damit es Ihnen besser gelingt, für Ihre Rechte einzustehen, ist es wichtig, dass Sie sich überlegen, in welchen Punkten Sie zu keinen Kompromissen bereit sind und wo Sie sich auch mit der zweitbesten Lösung zufriedengeben können.
Obschon Schwangerschaft keine Krankheit ist, kann der Arbeitsalltag ganz schön anstrengend werden, wenn sich Schwangerschaftsbeschwerden bemerkbar machen und der Bauchumfang allmählich wächst. Zum Schutz Ihrer Gesundheit und Ihres Babys gelten vor und nach der Geburt Schutzbestimmungen, an welche Arbeitgeber sich halten müssen.
Zeit für die Familie: Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Wie viele Tage Mutterschaftsurlaub stehen mir zu? Kann ich den Urlaub schon vor der Geburt antreten? Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung? Haben alle Väter Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub? Was muss ich beachten, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme? - Alle diese Fragen mögen langweilig und trocken erscheinen. Dennoch sind sie wichtig, denn nur wenn Sie gut Bescheid wissen und alles sauber aufgegleist haben, können Sie sich nach der Geburt ganz unbesorgt Ihrem Baby widmen.
Wie weiter nach der Geburt?
Bei der Planung, wie es nach der Geburt beruflich weitergehen soll, stehen oft organisatorische Fragen wie die Kinderbetreuung, das Festlegen der Arbeitstage und die Aufteilung der Hausarbeit im Vordergrund. Andere Aspekte sind jedoch ebenso bedeutsam: Wie wirkt sich die Pensumsreduktion auf die Sozialversicherungsleistungen aus? Welche Konsequenzen zieht eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Änderungskündigung nach sich? Und wann ist der richtige Zeitpunkt zum Kündigen, wenn keine Rückkehr in den Job geplant ist?