Zehn häufige Fragen aus der Kinderzahnarztpraxis
Worauf Eltern beim Zähneputzen achten sollten, wann es Zeit wird für den Abschied vom Nuggi und was bei einem Zahnunfall zu tun ist.
Eine gründliche Zahnpflege ist ab dem Durchbruch des ersten Milchzahns wichtig, denn die Milchzähne sind Platzhalter für die bleibenden Zähne. Doch für eine gute Zahngesundheit gibt es viele weitere Punkte zu beachten.
- 1. Ab wann und wie häufig müssen die Zähne geputzt werden?
- 2. Wann wird ein erster Besuch bei der Kinderzahnärztin empfohlen?
- 3. Wie lange kann ein Kind den Nuggi behalten?
- 4. Milchschoppen in der Nacht – schadet das den Zähnen?
- 5. Wieso ist die Pflege der Milchzähne so wichtig, wenn sie ja sowieso ausfallen?
- 6. Wie verhält man sich richtig bei einem Zahnunfall?
- 7. Milchzähne haben farbliche Veränderung – was könnte das sein?
- 8. Was sind Kreidezähne und wie werden sie behandelt?
- 9. Zähne brechen haifischmässig durch - was kann man tun?
- 10. Brauchen Kinder eine Zahnversicherung?
1. Ab wann und wie häufig müssen die Zähne geputzt werden?
Kinderzahnärzte empfehlen regelmässiges Zähneputzen ab dem Durchbruch des ersten Zahnes. Im ersten Lebensjahr einmal, im zweiten zweimal und ab dem zweiten Lebensjahr dreimal am Tag. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind beim Putzen helfen, da die motorischen Fähigkeiten in diesem Alter noch nicht für eine perfekte Mundhygiene ausreichen. Eine Zahnbürste mit kleinem Kopf und weichen Borsten eignet sich am besten. Zudem sollten Eltern eine altersentsprechende Zahnpasta mit angepasster Fluoridkonzentration (500ppm) wählen. Kleine Kinder können noch nicht gut ausspucken und schlucken die Zahnpasta zum grössten Teil.
2. Wann wird ein erster Besuch bei der Kinderzahnärztin empfohlen?
Der erste Besuch beim Zahnarzt empfiehlt sich im Alter von zwei Jahren. So können die kleinen Patientinnen und Patienten zusammen mit den Eltern in einer ruhigen und kinderfreundlichen Atmosphäre an die Kinderzahnmedizin herangeführt werden. Denn in diesem Alter sind bei den meisten Kindern die Milchzähne vollständig durchgebrochen. Wenn Sie Fragen rund um eine zahngesunde Ernährung und die tägliche Mundhygiene haben, können Sie sich bereits ab dem Durchbruch der ersten Milchzähne an Ihre Zahnärztin wenden.
3. Wie lange kann ein Kind den Nuggi behalten?
In den ersten drei Jahren haben auch Experten grundsätzlich nichts gegen den Nuggi einzuwenden. Sollte sich bis dahin eine Kieferverformung, zum Beispiel ein "offener Biss" entwickelt haben, besteht noch eine gute Chance, dass sich dies zurückbildet. Bei einem offenen Biss bleibt eine Lücke der Schneidezähne zwischen Ober- und Unterkiefer oder der Seitenzähne bestehen, wenn die Zahnreihen geschlossen sind, also wenn die Zähne zusammengebissen werden.
4. Milchschoppen in der Nacht – schadet das den Zähnen?
Milch enthält Milchzucker, darum kann der nächtliche Milchschoppen ohne anschliessendes Zähneputzen den Zähnen schaden. Nachts produzieren wir 10-mal weniger Speichel, der hilft, kariesbildende Bakterien wegzuspülen. Die Bakterien können also ungestört die noch vorhandenen Speiseresten vergären und die Zähne so empfindlich schädigen. Darum gilt: Wenn die Zähne bereits geputzt sind, sollte nur noch Wasser getrunken werden.
5. Wieso ist die Pflege der Milchzähne so wichtig, wenn sie ja sowieso ausfallen?
Milchzähne sind Platzhalter für das bleibende Gebiss. Bis zum Durchbruch der bleibenden Zähne halten sie den Platz frei. Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass sie bereits ab dem Hervortreten des ersten Zahns gut gepflegt werden. Wenn die Milchzähne gezogen werden müssen, weil sie sehr stark von Karies befallen sind, können sie diese Aufgabe nicht mehr erfüllen. Die anderen Milchzähne kippen dann in die Lücke und der bleibende Zahn hat nicht genügend Platz, sich gesund auszuwachsen. Die Folge davon sind Fehlstellungen, die das Kauen, das Sprechen und das Aussehen beeinträchtigen und später mühevoll und teuer korrigiert werden müssen.
6. Wie verhält man sich richtig bei einem Zahnunfall?
Nicht jeder Zahnunfall muss notfallmässig behandelt werden. Wie schnell Sie eine Zahnärztin aufsuchen sollten, hängt davon ab, wie der Zahn verletzt wurde und ob es sich dabei um einen Milchzahn oder um bleibende Zähne handelt.
Der Milchzahn ist locker oder verschoben: Die Behandlung ist nicht dringend, suchen Sie den Zahnarzt aber spätestens am nächsten Tag auf. Nur wenn es nach 10 Minuten nicht aufhört zu bluten, oder wenn das Kind nicht zubeissen kann, sollten Sie sofort zur Zahnärztin.
Der Milchzahn ist abgebrochen: Bei einem abgebrochenen Milchzahn sollten Sie innerhalb der nächsten 3 Tage einen Zahnarzttermin vereinbaren. Ausser bei einer Blutung aus dem Zahn: Dann ist es wichtig, am selben Tag noch eine Zahnarztpraxis aufzusuchen.
Der Milchzahn ist ausgeschlagen: Die Behandlung ist nicht dringend, denn ein ausgeschlagener Milchzahn wird nicht wieder eingesetzt. Es reicht, wenn Sie innerhalb der nächsten 3 Tage einen Zahnarztbesuch planen.
Handelt es sich beim unfallgeschädigten Zahn um einen bleibenden Zahn, empfiehlt sich in jedem Fall eine schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit Ihrer Zahnärztin.
Melden Sie jeden Zahnunfall der Krankenversicherung, denn Unfälle bei Milchzähnen können zu Spätschäden bei den bleibenden Zähnen führen. Wenn Sie den Befund nicht von einem Zahnarzt festhalten lassen, riskieren Sie, dass die Krankenkasse später für eine Folgebehandlung nicht bezahlt.
7. Milchzähne haben farbliche Veränderung – was könnte das sein?
Entweder handelt es sich dabei um eine Verfärbung der Zahnoberfläche oder eine im Zahn entstehende Verfärbung. Auf der Zahnoberfläche kann sich alles ablagern, was wir essen oder trinken. Farbpigmente aus bunten Nahrungsmitteln, Obst und Gemüse lagern sich bei Kindern gern ab. Haben Kinder wenig Speichel oder atmen sie vermehrt durch den Mund, dann setzen sich mehr Beläge auf den Zähnen ab. Auch Bakterien, welche schwarze Farbpigmente (Black Stain) produzieren, können Ursache für Veränderungen der Zahnfarbe sein. Eine Verfärbung, die im Zahn entsteht, ist häufig auf ein frühes Unfallereignis zurückzuführen. Solche Milchzähne sind gelblich-opak oder gräulich.
8. Was sind Kreidezähne und wie werden sie behandelt?
Etwa 10-15 % der Schulkinder haben auf den Backenzähnen weisslich-gelbliche bis bräunliche Schmelzanteile. Die sogenannte Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH), auch "Kreidezähne" genannt, ist eine spezielle Form der Schmelzbildungsstörung. Der Zahnschmelz ist weich und porös und es kann zu Schmelzeinbrüchen kommen. Betroffene Zähne können kälte- und wärmeempfindlich sein und oftmals treten Schmerzen auf. Nach der Diagnosestellung ist die wichtigste Aufgabe, Karies zu verhindern, denn in den porösen Oberflächen der betroffenen Zähne nisten sich schädliche Bakterien besonders gern ein. In der Schweiz empfehlen die Kinderzahnärzte regelmässige professionelle Zahnreinigung mit Fluoridapplikation oder gegebenenfalls auch die Versiegelung dieser Zähne.
9. Zähne brechen haifischmässig durch - was kann man tun?
Wenn die Milchzähne noch da sind, die bleibenden Zähne in der zweiten Reihe aber schon durchbrechen, erinnert das an ein doppelreihiges Haifischgebiss. Normalerweise wächst der neue Zahn genau unter dem Milchzahn nach und löst dessen Wurzel auf, sodass der Milchzahn ausfällt. Wenn der Zahnkeim des bleibenden Zahns nicht an derselben Stelle positioniert ist, kann der bleibende Zahn bereits herauswachsen, bevor der Milchzahn ausgefallen ist. Milchzähne, die versetzt zum durchbrechenden bleibenden Zahn stehen, können über längere Zeit im Mund bleiben. Weil wegen der verschachtelten Position die Zahnreinigung schwierig ist, kann die Zahnärztin das Ziehen des betroffenen Milchzahns in Betracht ziehen. So kann der bleibende Zahn (falls das Platzangebot ausreicht) durch den Zungendruck an seinen richtigen Platz durchbrechen.
10. Brauchen Kinder eine Zahnversicherung?
Der Abschluss einer Zusatzversicherung, welche einen Teil der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernimmt, ist sehr zu empfehlen. Am besten schliessen Sie diese bereits bei der Geburt ab, wenn Sie Ihr Kind bei der Krankenkasse anmelden. Tun Sie dies nämlich erst nach dem vierten Geburtstag Ihres Kindes, verlangen die Versicherungen eine zahnärztliche Untersuchung. Zeigt sich dabei, dass später eventuell eine Korrektur nötig wird, lehnt die Versicherung die Aufnahme meist ab. Die Prämien für die Zusatzversicherung sind im Vergleich zu den Kosten, die übernommen werden, nicht hoch. Sie verlieren also nicht viel, falls Ihr Kind später doch keine kieferorthopädische Behandlung braucht.
Zusatzversicherungen, die für alle zahnärztlichen Behandlungen aufkommen, sind relativ teuer und lohnen sich in den meisten Fällen nicht.