Einlagerung von Nabelschnurblut

Welche Möglichkeiten der Lagerung für das Nabelschnurblut bestehen und was sie bedeuten.

Neugeborenes mit Nabelschnur
©
iStock

Wo das Nabelschnurblut gelagert wird, hängt davon ab, ob Sie es spenden oder vorsorglich für Ihre Familie einfrieren möchten.

Öffentliche Nabelschnurblutbank für Fremdspenden


In öffentlichen, sogenannten allogenen Nabelschnurblutbanken wird gespendetes Nabelschnurblut anonym eingelagert und im Stammzellspendenregister der Schweiz registriert. Diese Stammzellen erhalten Patientinnen und Patienten, welche sie für die Behandlung einer Krankheit benötigen. Damit Stammzellen transplantiert werden können, müssen – wie bei einer Organspende – gewisse Gewebemerkmale von Spender und Empfänger übereinstimmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stammzellen tatsächlich einem fremden Patienten transplantiert werden, beträgt bei der öffentlichen Nabelschnurblutbank in der Schweiz immerhin 2 bis 3 Prozent.

Die einzigen öffentlichen Nabelschnurblutbanken in der Schweiz befinden sich in Basel und Genf. Die Entnahme von Nabelschnurblut für diese Banken kann zur Zeit in folgenden Spitälern durchgeführt werden: Frauenklinik des Inselspitals Bern, Universitätskliniken in Basel und Genf und am Kantonsspital Aarau. Die Entnahme und Lagerung in einer öffentlichen Nabelschnurbank ist für die Eltern kostenlos.

Bei ungefähr 80 Prozent der geplanten Spenden kann das Nabelschnurblut allerdings nicht eingelagert werden. In den meisten Fällen wegen zu geringer Menge an Nabelschnurblut, welche aus ökonomischen Überlegungen eine bestimmte hohe Menge erreichen muss (Gesamtkosten pro eingelagerte Spende: rund 7400 CHF).

Mit der Fremdspende verzichten die Eltern auf das Anrecht auf die Zellen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass das Nabelschnurblut für ein Familienmitglied zur Transplantation verwendet werden kann, falls ein Elternteil oder ein Geschwister eine Stammzellentherapie benötigt und das gespendete Nabelschnurblut noch in der Nabelschnurbank eingelagert ist. 

Ausserdem ist es möglich, das Nabelschnurblut in einer öffentlichen Bank als "gerichtete Spende" zu lagern, wenn bereits in der Schwangerschaft klar ist, dass ein Geschwister an einer Krankheit leidet, welche durch die Transplantation der Stammzellen geheilt werden könnte. Das Nabelschnurblut kann dann "gerichtet" eingelagert und für das betroffene Geschwister reserviert werden.

Private Nabelschnurblutbank für den Eigenbedarf


In einer privaten, sogenannten autologen Nabelschnurblutbank wird das Nabelschnurblut für das Kind selbst oder ein enges Familienmitglied gelagert. Falls das Kind oder ein Familienmitglied zu einem späteren Zeitpunkt im Leben erkrankt, können diese Stammzellen transplantiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stammzellen später tatsächlich gebraucht werden, ist klein und liegt bei ungefähr 1:1000. Sollten in Zukunft jedoch weitere Krankheiten dazukommen, die mittels Stammzellen behandelt werden können, wird diese Wahrscheinlichkeit grösser. In verschiedenen Bereichen werden diesbezüglich klinische Studien durchgeführt, beispielsweise bei Herzkrankheiten, Multiple Sklerose oder kindlicher Zerebralparese.

Die Lagerung des Nabelschnurblutes wird vertraglich zwischen den Eltern und der privaten Nabelschnurbank geregelt und die Kosten von etwa 3500 bis 4000 CHF müssen von den Eltern getragen werden.

Das Nabelschnurblut für eine Privatspende kann in jeder Geburtsklinik der Schweiz entnommen werden. Ein Vorteil: Die Nabelschnurblut-Stammzellen können in über 90 Prozent der Fälle auch eingelagert werden, da die erforderliche Mindestmenge an Nabelschnurblut deutlich kleiner ist als bei der Fremdspende. Für eine Eigenspende werden weniger Stammzellen benötigt.

Hybride Stammzellenspende (gemischt Spende)


Seit rund vier Jahren führt die Frauenklinik Bern gemeinsam mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und der privaten Nabelschnurblutbank Swiss Stem Cell Biotech (SSCB) ein vom Bundesamt für Gesundheit bewilligtes Projekt zur hybriden Stammzelleinlagerung durch.

Dabei werden die Stammzellen für das Kind respektive für die Familie eingelagert (zu geringeren Kosten für die Eltern als bei der privaten Einlagerung), gleichzeitig wird aber der Gewebstyp bestimmt und im öffentlichen Stammzellspenderegister aufgeführt. Sollte ein Patient mit gleichem Gewebstyp irgendwo weltweit die Stammzellen benötigen, können die Eltern die von ihrem Kind eingelagerten Stammzellen anonymisiert zur Transplantation freigeben und erhalten ihre finanziellen Aufwände zurückerstattet. Diese Möglichkeit wurde in der Frauenklinik des Inselspitals entwickelt, und wird neben dem Inselspital Bern nun auch in den Geburtskliniken im Tessin und an der Frauenklinik am Universitätsspital in Basel eingeführt

Letzte Aktualisierung: 30.10.2024, JL, BH, AS