Kinderbetreuung: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Um eines gleich vorweg zu nehmen: Sie werden in diesem Artikel nicht erfahren, welchen Betrag Sie jeden Monat für die Betreuung Ihres Kindes bezahlen müssen, denn die Tarife variieren von Ort zu Ort, von Einrichtung zu Einrichtung sehr stark. Dieser Umstand führt bei Eltern, die sich zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen, zu vielen Fragen: Warum kostet ein Betreuungstag nicht in jeder Einrichtung gleich viel? Warum bietet unsere Kita keine einkommensabhängigen Tarife an? Welcher Stundenlohn ist für die Betreuung in einer Tagesfamilie angemessen? Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Was kostet die Betreuung in der Kita?
Der volle Elternbeitrag für einen Betreuungstag liegt meistens zwischen 90 und 120 Franken. Für Babys unter 18 Monaten wird gewöhnlich ein Zuschlag in der Grössenordnung von 10 bis 15 Franken pro Tag verrechnet, da der Betreuungsaufwand grösser ist. Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Tarifgestaltung:
Wenn eine Kita Subventionen erhält, kann sie vergünstigte Tarife anbieten. Muss der Betrieb ohne Unterstützungsbeiträge finanziert werden, müssen die Eltern in der Regel für die vollen Betreuungskosten aufkommen.
Subventionierte Kindertagesstätten arbeiten mit einkommensabhängigen Tarifen. Eltern mit geringem Einkommen bezahlen in solchen Einrichtungen einen reduzierten Beitrag, während Eltern mit hohem Einkommen meist der maximale Tagesansatz verrechnet wird.
Manche Gemeinden sind dazu übergegangen, nicht mehr die einzelnen Betreuungseinrichtungen finanziell zu unterstützen. Statt dessen können Eltern Betreuungsgutscheine beantragen, die dann von der Gemeinde an die von den Eltern ausgewählte Kita oder Tagesfamilie ausbezahlt werden. Die Höhe der Gutschrift richtet sich in der Regel nach dem Einkommen, dem Vermögen und dem Arbeitspensum.
Die Betreuung in einer Betriebskita ist oft deutlich günstiger. Aber auch wenn es in Ihrer Firma keine betriebliche Kinderbetreuung gibt, lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen. Manche Firmen haben eine Vereinbarung mit einer Kindertagesstätte vor Ort abgeschlossen, so dass die Mitarbeitenden auch ohne Betriebskita in den Genuss von reduzierten Betreuungstarifen kommen.
Bei der Betreuung von mehreren Kindern aus der gleichen Familie gewähren viele Kitas einen Geschwisterrabatt.
Qualität hat ihren Preis: Eine Kita, die gut ausgebildetes Personal einstellt, mit kleinen Gruppen arbeitet, Lernende und Praktikanten nur für Aufgaben einsetzt, für die sie auch qualifiziert sind, kinderfreundliche Räumlichkeiten einrichtet und lange Öffnungszeiten anbietet, hat hohe Fixkosten. Dies macht sich in der Tarifgestaltung bemerkbar.
Ein weiterer Kostenfaktor ist der Standort. Eine zentrale Lage an einem Ort mit hohen Mietkosten schlägt sich im Preis nieder.
Gewöhnlich verlangen Kindertagesstätten eine einmalige Einschreibegebühr. Erkundigen Sie sich auch, wie die Eingewöhnungszeit verrechnet wird und welche Kosten fällig werden, falls Sie den Betreuungsvertrag vorzeitig auflösen.
Welche Tarife gelten für die Betreuung in einer Tagesfamilie?
Wenn Ihr Kind von Tageseltern betreut werden soll, ist es sinnvoll, sich an eine Tagesfamilienorganisation zu wenden. Dies einerseits, weil die Tarife bereits festgelegt sind und Sie nur noch auszurechnen brauchen, wie viel die Betreuung in Ihrem Fall kosten wird. Andererseits auch, weil sich die Organisation als Arbeitgeberin der Tagesfamilie um Anstellungsverträge, Sozialleistungen und Weiterbildungen kümmert. Auch bei dieser Betreuungsform sind die Kosten von Ort zu Ort unterschiedlich, allerdings gibt es einige Richtwerte, die Ihnen die Orientierung im Tarifdschungel erleichtern:
Gemäss Angaben des Verbands Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse) liegt der durchschnittliche Tarif für vollzahlende Eltern bei 11 Franken pro Stunde und Kind. Es kann durchaus sein, dass der Stundenansatz in Ihrer Region etwas tiefer oder etwas höher liegt. Für die Betreuung von Babys unter 18 Monaten wird meistens ein etwas höherer Stundenansatz verrechnet, da der Betreuungsaufwand grösser ist.
Zwischenmahlzeiten, Hauptmahlzeiten, Betreuung über Nacht oder am Sonntag, etc. sind im Stundenansatz nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Kosten sollten aus der Tarifliste der Tagesfamilienorganisation klar ersichtlich sein.
Wenn Ihre Wohngemeinde einen Unterstützungsbeitrag an die Tagesfamilienorganisation leistet, haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Reduktion. Die reduzierten Tarife sind in der Regel einkommensabhängig.
Erkundigen Sie sich nach einem Geschwisterrabatt, falls Sie mehrere Kinder in der gleichen Tagesfamilie betreuen lassen.
Beim Vertragsabschluss mit dem Tageselternverein werden meistens eine Vermittlungsgebühr sowie ein Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt.
Betreuungskosten für Kindergarten- und Schulkinder
Ab dem Kindergartenalter wird die Rechnung noch etwas komplizierter, denn je nachdem, ob Sie eher auf Randstunden- oder Halbtagsbetreuung angewiesen sind, fallen ganz unterschiedliche Kosten an. Zur schulergänzenden Betreuung lassen sich darum nur einige allgemeine Punkte festhalten:
Wird das schulergänzende Betreuungsangebot durch die Gemeinde getragen, sind die Tarife meistens einkommensabhängig.
Wenn Ihr Kind nach Kindergarteneintritt weiterhin in der Tagesfamilie betreut wird, bleibt der Grundtarif in der Regel gleich. Für die Mahlzeiten wird jedoch oftmals ein etwas höherer Beitrag verrechnet, da grössere Kinder mehr essen. Soll die Tagesmutter während der Unterrichtszeit für Kindergarten und Schule als Ansprechperson zur Verfügung stehen, wird pro Stunde ein Wartegeld in Rechnung gestellt.
Vergessen Sie nicht, die Ferienbetreuung mit einzurechnen, wenn Sie Ihr Budget erstellen. Falls der Hort eine Ferienbetreuung anbietet, sind die Kosten vergleichbar mit dem Ganztagestarif einer Kita.
Wenn in Ihrer Gemeinde kein Angebot der schulergänzenden Betreuung besteht, ist es am einfachsten, sich mit anderen Familien zusammenzutun und sich gegenseitig auszuhelfen. Sofern alle etwa gleich viel leisten, ist die gegenseitige Hilfe kostenlos. Ist jedoch eine Familie deutlich häufiger im Einsatz, sollten Sie unbedingt über eine angemessene Bezahlung reden, damit keine Spannungen aufkommen.
Wichtig: Die Betreuungskosten können Sie bis zu einem Betrag von Fr. 10'100 bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen. Welchen Betrag Sie in Ihrem Wohnkanton geltend machen können, ist unterschiedlich geregelt. In der Wegleitung zur Steuererklärung können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie die Kosten in Abzug bringen dürfen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Auslagen belegen können. Die meisten Betreuungseinrichtungen lassen den Eltern zu Beginn des Jahres einen Beleg für die Steuererklärung zukommen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie unbedingt nachhaken.