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                              Unerfüllter Kinderwunsch

                              Experteninterview mit Dr. med. Peter Fehr

                              Storchennest mit Storchenpaar
                              ©
                              Fotolia

                              swissmom: Wie lange sollte ein Paar warten, bevor es sich wegen unerfülltem Kinderwunsch beraten und behandeln lässt?

                              Dr. Fehr: In allen Lehrbüchern finden sie die Definition, dass nach einem Jahr ungeschütztem Geschlechtsverkehr von einer sogenannten Sterilität gesprochen wird. Nach diesen Bestimmungen handeln auch die meisten Ärzte. Wichtig ist aber zu wissen, dass bei Frauen mit  zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit abnimmt, noch schwanger zu werden. Aus diesem Grund  empfehle ich ab dem 34. Altersjahr, sich bereits nach einem halben Jahr untersuchen und beraten zu lassen.

                              Zur Person

                              Dr. med. Peter Fehr

                              Dr. med. Peter Fehr ist Facharzt FMH für Gynäkologie und Geburtshilfe und Ärztlicher Leiter einer auf Reproduktionsmedizin spezialisierten Praxis in Schaffhausen (www.fehr-ivf.ch).

                              swissmom: Welche Möglichkeiten gibt es dazu in einer normalen Frauenarztpraxis?  

                              Dr. Fehr: Jeder Gynäkologe sollte in der Lage sein, eine einfache Kinderwunschabklärung in der Praxis durchzuführen. Das Ziel jeder Untersuchung soll es sein, innerhalb von 1-2 Monaten zielgerichtet abzuklären und dabei auch den Ehemann oder Partner nicht zu vergessen. Bei unklaren Befunden oder zur weiterführenden Diagnostik werden die Paare dann meistens an den Spezialisten überwiesen.  

                              swissmom: Kann man sich als Patientin beziehungsweise als Paar auch gleich an ein spezialisiertes reproduktionsmedizinisches Zentrum wenden?  

                              Dr. Fehr: Die meisten Kinderwunschspezialisten übernehmen Abklärungen oder Behandlungen auch ohne Zuweisungen. Die Tatsache, dass sich heute viele Betroffene über das Internet informieren, bringt es mit sich, dass sich viele Paare direkt an einen Spezialisten in ihrer Region wenden.  

                              swissmom: Muss man mit Wartezeiten rechnen?

                              Dr. Fehr: Bis zur ersten Kontaktnahme oder dem ersten Beratungsgespräch können unter Umständen einige Wochen Wartezeit auftreten. Sind die Abklärungen jedoch gemacht, kann in der Regel ohne Verzug mit der Behandlung begonnen werden.  

                              swissmom: Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?  

                              Dr. Fehr: In der Schweiz sind sämtliche Kosten für die nötigen Abklärungen durch die Grundversicherung gedeckt. Ebenfalls eingeschlossen sind mögliche operative Massnahmen, wie zum Beispiel eine Gebärmutterspiegelung oder Bauchspiegelung zur Prüfung der Eileiterdurchgängigkeit. Die meisten Behandlungen sind entweder auf eine bestimmte Anzahl Versuche limitiert (einfachere Hormonbehandlungen, Inseminationen) oder aber durch die Krankenkasse nicht bezahlt (Behandlungen ausserhalb des Körpers: In-Vitro-Fertilisation oder Behandlungen mit Spenderspermien).  

                              swissmom: Gibt es in der Schweiz eine kostenlose Beratungsstelle?  

                              Dr. Fehr: Sehr empfehlenswert ist die Internetseite des Vereins Kinderwunsch www.kinderwunsch.ch. In einem nach verschiedenen Kriterien zusammengestellten IVF-Guide werden diejenigen Behandlungszentren empfohlen, welche den Anforderungen dieser Patientenorganisation genügen. Sehr hilfreich ist auch die kostenlose telefonische Beratung des Vereins Kinderwunsch über eine häufig benutzte Telefon-Helpline.

                              Letzte Aktualisierung: 03.08.2016, BH