Mit Kindern den 1. August feiern
Seit 1891 gilt der 1. August als Nationalfeiertag der Schweiz, seit 1993 ist dieser Tag ein arbeitsfreier Feiertag. Gefeiert wird mit Festansprachen, Brunch auf dem Bauernhof, Höhenfeuern, Feuerwerk und Lampionumzügen.
Sicherheit im Umgang mit Feuerwerk
Die meisten Kinder lieben es, lange aufbleiben zu dürfen und das Feuerwerk zu bestaunen, einige fürchten sich aber auch vor der Knallerei und den Funken. Aus Sicherheitsgründen sowie aus Rücksicht auf Tiere und Umwelt empfiehlt es sich, von einem Aussichtspunkt die Feuerwerke anderer zu bewundern, anstatt im Garten eigene Raketen und Vulkane zu zünden.
Falls Sie nicht auf das Feuerwerk im eigenen Garten verzichten wollen, verhindern Sie unbedingt, dass die Feuerwerkskörper in die Hände der Kinder geraten und halten Sie die Sicherheitsbestimmungen genau ein. Augen- und Hörschäden, Brandverletzungen und Verletzungen an den Händen bis hin zum Verlust von Gliedmassen können die bösen Folgen von unsachgemässer Handhabung sein. Schärfen Sie deshalb Ihren Kindern ein, dass sie Feuerwerkskörper nicht in Abwesenheit von Erwachsenen abbrennen dürfen und leben Sie ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit der Gefahr vor, z. B. indem Sie nicht in alkoholisiertem Zustand Feuerwerk zünden und keine selbst gebastelten Feuerwerkskörper verwenden.
Sollte ein Feuerwerkskörper nicht zünden, übergiessen Sie ihn mit Wasser und lassen ihn erst einmal 10 bis 15 Minuten abkühlen, ehe Sie ihn einsammeln, um an die Verkaufsstelle zurückzugeben. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche und sorgen Sie dafür, dass nach dem Feuerwerk keine Blindgänger herumliegen, da es oft zu Verletzungen kommt, wenn Kinder am Tag nach dem Fest in Versuchung geraten, den Feuerwerkskörper doch noch zu zünden.
Auch in der Schweiz ist der Sommer immer häufiger trocken und heiss. Darum kommt es oft vor, dass im Hochsommer in vielen Gegenden ein absolutes Feuerverbot im Freien gilt. Auch das Abbrennen von Feuerwerk ist dann natürlich verboten. Bitte halten Sie sich in jedem Fall an diese Vorschriften.
Sicheres Grillieren
Das Feuerwerk ist aber nicht die einzige Gefahrenquelle am 1. August, denn meistens gehört auch eine Bratwurst vom Grill zum Fest. Beachten Sie deshalb auch unsere Hinweise zum Thema "Sicheres Grillieren".
Ausführliche Infos zur Prävention von Brandverletzungen gibt es auf der Homepage www.paulinchen.de.
Veranstaltungen zum 1. August
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Veranstaltungen zum 1. August finden Sie bei Schweiz Tourismus unter www.myswitzerland.com. Unter www.brunch.ch finden Sie den perfekten Ort für Ihren 1.-August-Brunch auf dem Bauernhof.