Schwanger: Fitnessabo und anderes
Nehmen wir an, dass Sie im Januar einen einjährigen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen haben und im März feststellen, dass Sie schwanger sind. Ihr Arzt bestätigt Ihnen auch, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr trainieren dürfen. Was geschieht nun mit dem Abo? Können Sie dieses vorzeitig künden und sich die Kosten (teilweise) erstatten lassen?
Ja, Sie können dies verlangen: Trotz der vertraglich eingegangenen Jahresdauer können Sie künden, weil bei Ihnen ein "wichtiger Grund" vorliegt, um die Kündigung auszusprechen. Als "wichtige Gründe" gelten hier z.B. Schwangerschaft, dauerhafte Erkrankung (beides mit Arztzeugnis attestiert), aber auch ein berufsbedingter unfreiwilliger Wohnungswechsel, Arbeitslosigkeit und ein unerwartet längerer Militärdienst.
Den nicht beanspruchten Teil vom Abonnement können Sie zurückverlangen, wobei allerdings die Verträge mit einem Fitness-Studio dafür oft eine Bearbeitungsgebühr vorsehen, die Sie dann bezahlen müssen. Keine Bearbeitsgebühr müssen Sie hingegen bezahlen, wenn Sie ein Ersatzmitglied bringen. Dies hängt damit zusammen, dass Fitnessverträge gleich behandelt werden wie Mietverträge. Diese Ersatzmieter- (analog: Ersatzmitgliedschafts-) Bestimmung von Art. 264 OR ist zwingendes Recht; anderslautende Vertragsklauseln sind somit nichtig.