Ich habe gehört, stillende Mütter haben Anrecht auf Stillgeld. Wo muss ich das beantragen?
Seitdem im Jahr 2000 die Stillberatung als Leistung der Krankenkassen gesetzlich verankert wurde, wird das Stillgeld nicht mehr automatisch an alle stillenden Mütter ausbezahlt.
Einige besonders stillfreundliche Krankenversicherer entrichten aber auch weiterhin ein Stillgeld auf freiwilliger Basis - meist jedoch nur im Rahmen einer Zusatzversicherung. Sie müssen also bei Ihrer Krankenkasse anfragen, ob diese ein Stillgeld ausbezahlt und welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.
Letzte Aktualisierung: 28.11.2019, BH