Gurttragpflicht auch in Urlaubsländern
Welche Vorschriften im welchem Land bezüglich Kindersicherung gelten.
In der Schweiz gilt seit 2002 für alle Autoinsassen – und sind sie auch noch so klein – eine Gurttragepflicht. Für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren oder 150 cm Körpergrösse verlangt das Gesetz seit 2010 eine Rückhaltevorrichtung (Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung) nach ECE-Reglement Nr. R44 der R129. Ausserdem dürfen nur so viele Insassen mitgeführt werden, wie Plätze im Fahrzeugausweis eingetragen sind.
Die Vorschriften zur Kindersicherung im Auto im Ausland
Dass Sie Ihr Kind im Auto sichern, ist normal. Denken Sie aber daran: Wenn Sie mit dem Auto in die Ferien fahren oder im Urlaubsland ein Auto mieten, gelten aber unter Umständen andere Regeln als in der Schweiz.
In den meisten Ländern der Welt gilt eine Gurtpflicht. Für Kinder sind aber die Bestimmungen vor allem in Bezug auf die Grösse, das Gewicht oder das Alter unterschiedlich. Informieren Sie sich vor den Ferien darüber, welche Rückhaltevorrichtung Sie für Ihr Kind im Urlaubsland benötigen und denken Sie auch an die Länder, die Sie auf dem Weg durchqueren.
Fragen werden gerne von den Geschäftsstellen des Touring Club der Schweiz (Tel. 0844 888 111) beantwortet. Bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung erhalten Sie auch Informationen zu Auto-Kindersitzen.