Wie lange besteht „Nestschutz“ gegen Krankheitserreger?
Gegen einige Krankheiten wird das Baby bereits im Mutterleib „geimpft“: Es enthält über das Blut der Mutter Abwehrstoffe, die es nach der Geburt noch mehrere Monate vor bestimmten Infektionen - hauptsächlich den "klassischen" Kinderkrankheiten - schützen. Voraussetzung: Die Mutter hat die jeweilige Krankheit früher selbst durchgemacht oder ist dagegen geimpft worden.
Gegen Diphtherie und Tetanus sind Babys fünf bis sieben Monate geschützt - wenn die Mutter geimpft wurde. Eine durchgemachte Erkrankung der Mutter führt zu keinem nachweisbaren Nestschutz.
Gegen Masern gilt der Nestschutz sogar zehn Monate - aber nur, falls die Mutter die Krankheit selbst durchgemacht hat. Ist sie gegen Masern geimpft worden, hält der durch die abgeschwächten Impfviren vermittelte Nestschutz nur bis zum sechsten Monat. Hier ist die Situation also genau entgegengesetzt zu Diphtherie und Tetanus.
Vor Röteln sind Babys bis zum fünften Monat weitgehend sicher.
Vor Mumps besteht ein Nestschutz während der ersten sechs bis acht Lebensmonate.
An Windpocken (wilde Blattern) erkranken Babys meist erst nach dem vierten Monat.
Gegen Scharlach besitzt ein Säugling "Nestschutz" und kann sich bis zum sechsten Lebensmonat in der Regel nicht anstecken. Erkrankt ein Baby dennoch an Scharlach, reagiert es viel empfindlicher. Die Bakterien können sich schnell in die Mittelohren oder Lungen ausbreiten.
Keinen Nestschutz gibt es gegen Keuchhusten, Tuberkulose und den Meningitis-Erreger HIB. Auch der Nestschutz gegen Kinderlähmung ist nicht zuverlässig.