Ja, wer in
Teilzeitarbeit erwerbstätig ist, hat genau die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte. Das gilt auch für Frauen, die regelmässig im Stundenlohn arbeiten, wenn sie die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld erfüllen. Das gilt sogar auch für Frauen, die auf Abruf zu Hause warten und …