Stillen und Berufstätigkeit
Die rechtlichen Bestimmungen zum Stillen, Stillpausen und Abpumpen von Muttermilch am Arbeitsplatz und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Wenn Sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder in den Berufsalltag einsteigen, heisst das keinesfalls, dass Sie abstillen müssen.
Stillen am Arbeitsplatz
Kehren sie als stillende Mutter wieder an Ihren Arbeitsplatz zurück, gilt die Zeit, die Sie zum Stillen benötigen als bezahlte Arbeitszeit. Während des ersten Lebensjahres Ihres Kindes werden die Stillzeiten also bezahlt. Und dies unabhängig davon, ob Sie den Betrieb zum Stillen verlassen oder nicht. Sie können Sie sich Ihr Baby zum Stillen bringen lassen oder die Muttermilch abpumpen.
Für die Dauer der Stillpausen gilt folgendes:
Arbeitszeit bis 4 Stunden täglich: 30 Minuten
Arbeitszeit ab 4 Stunden täglich: 60 Minuten
Arbeitszeit ab 7 Stunden täglich: 90 Minuten
Die Stillpausen dürfen den Bedürfnissen des Kindes angepasst, aber darf weder vor- noch nachgeholt und auch nicht anderen gesetzlichen Ruhezeiten angerechnet werden. Der Arbeitgeber muss einen geeigneten Raum mit einer Sitzgelegenheit zur Verfügung stellen.
Muttermilch Abpumpen am Arbeitsplatz
Wenn Sie Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz planen, beginnen Sie ungefähr zwei Wochen vorher abzupumpen. Diese Muttermilch können Sie einfrieren und steht dann aufgetaut zur Verfügung, wenn Sie nicht zu Hause sind. Allerdings ist es wichtig, dass Sie zuvor ausprobieren, ob Ihr Kind den Schoppen akzeptiert. Am bersten versuchen Sie das nicht selber, sondern lassen es von der Person, welche Ihr Baby während Ihrer Abwesenheit betreut, füttern.
Wenn Sie am Arbeitsplatz Milch abpumpen, lagern Sie diese bis zum Feierabend in einer Kühltasche. Zu Hause können Sie Ihr Baby ganz normal stillen.