Impfungen in der Schwangerschaft

Für Impfungen in der gesamten Schwangerschaft gilt der Leitsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Was ist wann erlaubt?

Schwangere bekommt eine Impfung
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Geimpft werden kann grundsätzlich immer, wenn das Komplikationsrisiko einer Krankheit höher einzuschätzen ist als das Risiko, das durch die Impfung für Mutter und Kind besteht. Andererseits: Jede Impfung, die nicht wirklich notwendig ist, sollte verschoben werden. Man muss nicht gerade die Schwangerschaft wählen, um jahrzehntelang versäumte Impfungen nachzuholen.

Darf man in der Schwangerschaft überhaupt impfen?


Impfungen können auch während der Schwangerschaft durchaus sinnvoll sein - und dabei geht es nicht nur um den Schutz der Schwangeren. Wenn eine Schwangere durch eine frühere Erkrankung oder durch eine Schutzimpfung immun gegen eine bestimmte Infektionskrankheit geworden ist, gehen während der Schwangerschaft über die Plazenta spezifische Antikörper im Blut der Mutter auf das ungeborene Kind über und schützen es noch bis zu 6 Monate nach der Geburt vor der entsprechenden Infektionskrankheiten (Leihimmunität oder Nestschutz).

Einige Impfungen sollte man aber trotzdem in dieser Zeit besser vermeiden. Im 1. Trimenon der Schwangerschaft sollte möglichst auf Impfungen verzichtet werden, damit Fehlbildungen oder der Verlust der Schwangerschaft nicht fälschlicherweise der Impfung angelastet werden. 

Impfungen mit Lebendimpfstoffen möglichst vermeiden


Am wichtigsten sind gute Überlegungen bei Impfungen mit Lebendimpfstoffen, auf die möglichst verzichtet werden sollte: Erstens reagiert der schwangere Organismus sehr viel empfindlicher auf eine Impfung, zweitens können unter Umständen auch die abgeschwächten Erreger die Entwicklung des Ungeborenen beeinträchtigen. Da sie immer noch lebende, vermehrungsfähige Erreger enthalten, können sie eine vorübergehende Ansteckung auslösen.

Mit folgenden Lebendimpfstoffen sollte daher in der Schwangerschaft möglichst nicht geimpft werden:

  • Gelbfieber

  • Japanische Enzephalitis 

  • Masern

  • Mumps

  • Pocken

  • Röteln

  • Tuberkulose

  • Typhus (die Impfung mit dem oralen Impfstoff ist aber möglich)

  • Varizellen (Windpocken, passive Immunisierung möglich)

Was, wenn versehentlich in der Schwangerschaft geimpft wurde?


Andererseits herrscht inzwischen unter Fachleuten Einigkeit darüber, dass eine versehentlich durchgeführte Impfung mit Lebendimpfstoffen, z.B. gegen Röteln, kein zwingender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist. Eine im März 2001 im renommierten British Medical Journal beschriebene Studie an 180 Frauen ergab keinen Unterschied im Schwangerschaftsverlauf und –ausgang bzw. in der späteren Entwicklung der Kinder zwischen Schwangerschaften, in denen versehentlich gegen Röteln geimpft wurde und „normalen“ Schwangerschaften. Lediglich die Rate von frühen Fehlgeburten war leicht erhöht.

Auch bei einer Impfung gegen Gelbfieber sind weder vor noch nach der Geburt Schädigungen des Kindes festgestellt worden, so dass grundsätzlich eine Impfung während der Schwangerschaft möglich ist, jedoch sollte diese nicht ohne wichtige Gründe in den ersten drei Monaten erfolgen.

Diese Impfungen sind immer erlaubt


Totimpfstoffe und Impfstoffe mit inaktivierten Viren oder Bakterien, z.B. gegen Hepatitis A und B, Diphtherie, FSME (Zecken-Enzephalitis), Pneumokokken, Meningokokken-Meningitis und Poliomyelitis (Kinderlähmung), sind in der Schwangerschaft erlaubt, wenn Sie in gefährdete Gebiete reisen. Über die Sicherheit des Pneumokokken-Impfstoffs in der Schwangerschaft liegen derzeit noch zuwenig Erfahrungen vor, deshalb sind Experten noch vorsichtig.

Die Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Tollwut sollte auch in der Schwangerschaft verabreicht werden, wenn im Impfpass kein Impfschutz dokumentiert ist oder eine Auffrischimpfung ansteht.

Eine Keuchhusteninfektion ist für Neugeborene sehr gefährlich, aber gerade hier kann eine Mutter ihrem Kind keinen natürlichen Nestschutz mitgeben. Ihr Antikörperspiegel ist meist zu gering – und das auch nach durchgemachter Krankheit oder einer früheren Impfung, denn innerhalb eines Jahres sinkt die Zahl ihrer Antikörper um bis zu 80 % ab. Zwischen Geburt und erster aktiver Immunisierung entsteht so bei Neugeborenen eine zweimonatige Schutzlücke. Die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis, dTpa) wird Schwangeren im zweiten oder dritten Trimenon empfohlen, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Pertussisimpfung oder Pertussiserkrankung. Die Impfung soll vorzugsweise im 2. Trimester (13.-26. SSW) durchgeführt werden (Nachholimpfung möglichst im 3. Trimesters so früh wie möglich). Die Impfung zwischen der 28. und 34. SSW wirkt zwar am besten zur Übertragung mütterlicher Antikörper und bietet den bestmöglichen Schutz des Säuglings in den ersten Lebensmonaten, allerdings sind bei einer so späten Impfung eventuelle Frühgeburten nicht ausreichend abgedeckt. Generell wird Jugendlichen und Erwachsenen mit regelmässigem Kontakt zu Säuglingen im Alter von weniger als sechs Monaten alle 10 Jahre eine Pertussisimpfung (Auffrischimpfung, dTpa) empfohlen.

Gegen Cholera kann bei strenger Indikation auch in der Schwangerschaft geimpft werden. Fetale Schädigungen wurden bisher nicht beobachtet. Der Impfschutz ist aber nicht vollständig erreichbar und nur kurzfristig wirksam. Die Choleraimpfung spielt in der Reisemedizin keine Rolle mehr. Sie wird auch nicht mehr von der WHO empfohlen.

Auch die Grippeschutzimpfung (gegen die Influenza) ist in der Schwangerschaft unbedenklich und wird im ab dem zweiten Trimenon und Wöchnerinnen bis 30 Tage nach der Geburt schon empfohlen.

Das gleiche gilt für die neue Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (Impfung gegen humane Papillomaviren, d.h. Feigwarzen im Genitalbereich). Wird eine Frau während des Impfprogramms schwanger, kann die fehlende zweite oder dritte Impfung nach der Entbindung nachgeholt werden.

Unbedingt zu empfehlen ist Schwangeren auch die Impfung gegen SARS-CoV-2, das neuartige Coronavirus. Werdende Mütter erkranken mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von schweren, komplizierten Verläufen. Eine Impfung schützt Mutter und Kind.

Was spricht gegen eine Impfung?


Zu den allgemeinen Kontraindikationen für Impfungen, die auch bei schwangeren Frauen zu berücksichtigen sind, zählen:

  • akute behandlungsbedürftige Erkrankungen und hochfieberhafte Infekte (>39°C),

  • unerwünschte Arzneimittelreaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung. Bis zur Klärung der Ursache ist eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff kontraindiziert.

  • Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs.

Eine Allergie gegen Hühnereiweiss ist z. B. bei der Grippeimpfung gelegentlich zu beachten. Sie ist dann relevant, wenn beim Essen von rohem Hühnereiweiss (z. B. weich gekochtes Ei), Beschwerden im Mund-Rachen-Raum oder allergische Reaktionen auftreten. Wird eine Hühnereiweissallergie nur im Allergietest (Pricktest) angezeigt, aber beim Essen nicht bemerkt, hat der Befund keine klinische Bedeutung.

Und: Alle Menschen, die in der Umgebung einer schwangeren Frau, dürfen nicht nur, sie sollten geimpft werden, wenn ihr Impfschutz unvollständig ist. Damit können sie die werdende Mutter wirksam vor der Ansteckung mit Infektionskrankheiten schützen.

Häufige Fragen zum Thema

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