Die Eizellspende
Für welche Paare eine Eizellspende in Frage kommt, wie und wo sie durchgeführt wird und wie die aktuelle Gesetzeslage in der Schweiz aussieht.
Die Eizellspende (allogene Eizelltransplantation) ist eine Weiterentwicklung der In-vitro-Fertilisierung. Dabei wird der Frau die mit dem Samen des Partners befruchtete Eizelle einer Spenderin eingesetzt.
- Aktuell zur Eizellspende in der Schweiz
- Wann eine Eizellspende angewandt wird
- Woher kommt die gespendete Eizelle?
- So wird die Eizellspende durchgeführt
- Medizinische Risiken für Spenderin und Empfängerin
- Gesetzliche Grundlagen zur Eizellspende in der Schweiz
- Ethische Bedenken und psychologische Betreuung
- Erfahrungsbericht
Aktuell zur Eizellspende in der Schweiz
Die Eizellspende könnte in der Schweiz legal werden. Im März 2022 stimmte der Nationalrat einer entsprechenden Motion zu und am 12.9.22 hat auch der Ständerat – knapp mit 22 Ja- zu 20 Nein-Stimmen – zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen und die Rahmenbedingungen festzulegen, um Paaren, bei denen die Unfruchtbarkeitsursache bei der Frau liegt, die Eizellspende zu ermöglichen.
Bislang ist die Eizellspende in der Schweiz verboten. Nach Meinung der Fachleute stellt dieses Verbot eine Ungleichbehandlung der Geschlechter dar. In der Reproduktionsmedizin dürfen bei Unfruchtbarkeit des Mannes Samenspenden verwendet werden, bei medizinischen Problemen der Frau ist die Eizellenspende jedoch illegal.
Wann eine Eizellspende angewandt wird
Vor allem Frauen, bei denen in den Eierstöcken keine Follikel heranreifen – sei es wegen fortgeschrittenem Alter oder aufgrund einer Erkrankung – können von einer gespendeten Eizelle profitieren. Dies kann zum Beispiel bei Endometriose, einer vorzeitigen Menopause, nach einer Bestrahlung, Chemotherapie oder Operation der Fall sein. Auch ein hohes Risiko, eine genetische Erkrankungen an ein Kind weiterzugeben, kann ein Grund für eine Schwangerschaft mittels Eizellspende sein.
Oft ist die Eizellspende auch die einzige Möglichkeit, nach mehrfachem Scheitern einer IVF-Behandlung doch noch schwanger zu werden. Die unabdingbare Voraussetzung für eine Eizellspende ist jedoch eine intakte Gebärmutter.
Woher kommt die gespendete Eizelle?
Als Spenderzellen kommen entweder überzählige Eizellen aus der IVF-Therapie einer anderen Frau (egg-sharing) oder Eizellen einer unbehandelten Spenderin in Frage.
Bei den Eizellspenderinnen werden zuvor verschiedene Tests durchgeführt, unter anderem, um genetische Erkrankungen und körperliche Fehlbildungen beim Kind soweit als möglich auszuschliessen. Optimalerweise sollten äussere Merkmale wie Haut-, Haar-, Augenfarbe, Grösse, Gewicht, aber auch Blutgruppe und Rhesusfaktor zur Empfängerin passen.
Je nach Gesetzeslage bleibt die Spenderin entweder anonym und die Informationen werden auch auf eine Anfrage der Empfängerin oder des Kindes vom Kinderwunsch-Zentrum unter Verschluss gehalten. Bei einer nicht anonymen Eizellspende hat ein Kind, welches mit gespendeten Eizellen gezeugt wurde, ab einem gewissen Alter das Recht, Informationen über die Spenderin zu erlangen.
So wird die Eizellspende durchgeführt
Vor der Entnahme der Eizellen werden die Eierstöcke der Spenderin medikamentös stimuliert, um mehrere Eizellen gleichzeitig reifen zu lassen. Diese werden anschliessend, meist unter Narkose, durch eine Punktion entnommen.
Die entnommenen Eizellen werden wie bei einer konventionellen IVF mit den Spermien des Partners der Empfängerin befruchtet. Die daraus entstandenen Embryonen werden der Empfängerin übertragen. Die Gebärmutterschleimhaut wird vorher mit Hormonen vorbereitet, was die Einnistung der Embryonen erleichtert.
Die aktuelle Erfolgsquote liegt mit frischen Embryonen im Blastozystenstadium bei 40-60 %. Mit tiefgefrorenen und wieder aufgetauten Embryonen ist die Schwangerschaftsrate um etwa 20 % niedriger. Die Wahrscheinlichkeit, mit einer IVF mit eigenen Eizellen schwanger zu werden, sinkt mit 42 Jahren auf weniger als 10 %. Bei einer Eizellspende sind nach vier bis fünf Zyklen fast 100 % der Patientinnen schwanger.
Medizinische Risiken für Spenderin und Empfängerin
Risiken für die Spenderin sind minimal, bestehen aber. Die Spenderinnen müssen gesund und ein Thromboserisiko sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgeschlossen sein. Sehr selten treten Blutungen und Infektionen als Folgen auf.
Die Empfängerin ist grösseren Risiken ausgesetzt:
Durch den Samen des Mannes und die fremde Eizelle ist das ungeborene Kind genetisch gesehen doppelt fremd für die Mutter. Das bedeutet, dass eine Reaktion des Immunsystems bei einer Eizellspende stärker ist und das Risiko einer Präeklampsie erhöhen kann.
Hinzu kommen Risiken im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft in höherem Lebensalter wie zum Beispiel eine Frühgeburt oder ein Schwangerschaftsdiabetes.
Je nach Land werden mehrere Embryonen übertragen, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen. Dadurch entstehen vermehrt Zwillingsschwangerschaften, welche grundsätzlich mit mehr Risiken verbunden sind.
Gesetzliche Grundlagen zur Eizellspende in der Schweiz
Das Bundesgesetz über die medizinisch unterstütze Fortpflanzung (FMedG) regelt seit Januar 2001 die Rahmenbedingungen der künstlichen Fortpflanzung in der Schweiz. Darin ist nach Artikel 4 die Eizellspende gesetzlich verboten.
Grundsätzlich sind die Rechte von vier Parteien zu wahren:
Die ausländische Spenderin und das Eizellspendezentrum sind geschützt, solange die Gesetze im entsprechenden Land eingehalten werden.
Straffrei ist auch die Empfängerin der Eizellspende und spätere Mutter. Nach schweizerischem Recht ist sie auch die rechtliche Mutter, da sie das Kind gebärt.
Auch die Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz, die die Patientinnen während der Schwangerschaft und Geburt betreuen, sind klar straffrei.
Eine Kollaboration, Empfehlung oder Vermittlung von Schweizer Ärzte mit entsprechenden Zentren ist straffrei. Einzig die Durchführung der Eizellspende in der Schweiz ist aktuell strafbar.
In der Schweiz, sowie übrigens auch in Deutschland, Litauen, Norwegen und der Türkei, ist die Eizellspende derzeit nicht erlaubt. Schätzungsweise 500 Schweizerinnen, mehrheitlich über 40 Jahren, fahren deshalb jedes Jahr für eine Eizellspende ins Ausland. In Spanien, Portugal und in der Tschechischen Republik ist die Spende anonym, in England und Finnland nicht-anonym. In einigen dieser Länder gibt es Regelungen, die eine Ausbeutung der Spenderin verhindern sollen, damit Frauen Eizellen nicht aus sozialer Not spenden.
Das schweizerische Parlament arbeitet deshalb zurzeit daran, Samen- und Eizellspenden rechtlich gleichzusetzen. Verboten bleiben soll jedoch das Implantieren von bereits befruchteten Eizellen anderer Paare, also gespendeten Embryonen. Auch die Leihmutterschaft, bei der eine befruchtete Eizelle eines Paares einer anderen Frau zum Zwecke des Austragens des Kindes eingesetzt wird, soll nicht legal werden.
Für die Umsetzung des neuen Gesetzes stellen sich für die klinische Praxis noch einige Fragen: Wer darf eine Eizelle spenden und wie häufig? Sollen in jedem Fall genetische Tests bei der Spenderin und der angehenden Mutter durchgeführt werden? Darf das Kind erfahren, wer die Spenderin ist? Und da es in der Schweiz möglicherweise kaum genügend gespendete Eizellen geben wird: Dürfen Eizellen importiert werden?
Ethische Bedenken und psychologische Betreuung
Paare mit Kinderwunsch stellen sich viele Fragen: Wollen wir mithilfe einer Eizellspende schwanger werden? Sollen wir dem Kind erzählen, wie es entstanden ist und wenn ja, wann? Erträgt es die Mutter, nicht die genetische Mutter zu sein?
Eine gute psychosoziale Betreuung und Unterstützung ist für diesen Prozess sehr wichtig, sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Gynäkologen darüber.
Erfahrungsbericht
Weitere Informationen finden Sie unter FertiForum sowie unter der SGRM. Dieser Verein und gemeinnützige Organisation bezweckt die Förderung der Reproduktionsmedizin, der Reproduktionsbiologie, des Counselling und der Familienplanung sowie die Multi- und Interdisziplinarität in den vorgenannten Bereichen.