Mehr Zufriedenheit dank selbst gewählter Geburtsposition
Frauen sind zufriedener mit ihrer Geburt, wenn sie die Geburtsposition frei wählen dürfen. Dies zeigt eine Untersuchung eines Forschungsteams des Universitätsklinikums Bonn, der Universität Bonn und der Universität zu Köln.
Um herauszufinden, mit welcher Geburtsposition Frauen im Nachhinein am zufriedensten sind, wurden fast 800 Mütter mit einem anonymen Fragebogen nach ihrer finalen Gebärposition befragt und wie zufrieden sie mit der Geburt insgesamt waren. Alle analysierten Daten stammten von Müttern, die ihr Kind vaginal und ohne Einsatz von Saugglocke oder Geburtszange in einem Spital geboren hatten. Zum Zeitpunkt der Befragung lag die Geburt acht bis zwölf Monate zurück. Die Frauen wurden auch nach ihrer Zufriedenheit gefragt, abhängig davon, ob die Geburtsposition freiwillig gewählt wurde oder nicht. Die Gründe für eine nicht frei gewählte Position wurden ebenfalls abgefragt.
Es zeigte sich, dass über drei Viertel der Mütter ihr Kind seitlich oder auf dem Rücken liegend geboren hatten. Bis zu 40 Prozent dieser Frauen gaben an, die Geburtsposition nicht selber gewählt zu haben. Als Grund dafür wurden Anweisungen des medizinischen Personals genannt. Auffällig zeigte sich, dass die Gebärenden zufriedener mit der Geburt waren, wenn sie die Position freiwillig wählen durften - insbesondere auch, wenn sie die Rückenlage selbst wählten. Frauen, die ihre Geburtsposition nicht wählen konnten, machte es besonders unzufrieden, wenn das medizinische Personal diese vorgab und nicht etwa das CTG zur Aufzeichnung der kindlichen Herzschlagfrequenz oder die PDA zur Schmerzlinderung.
Um die subjektive Zufriedenheit der Frauen zu erhöhen, sollte es ihnen ermöglicht werden, eine von ihnen bevorzugte Position einzunehmen, heisst es in einer Mitteilung des Universitätsklinikums Bonn. Und wenn eine bestimmte Position aus medizinischer Sicht von Vorteil wäre, müssten geburtshilfliche Teams dies den Frauen besser erklären, damit sie möglichst selten das Gefühl hätten, die Geburtsposition nicht selbst bestimmt zu haben.
Quelle: Universitätsklinikum Bonn