Ich weiss seit gestern, dass ich schwanger bin, und morgen habe ich ein Bewerbungsgespräch. Muss ich meinen zukünftigen Arbeitgeber darüber informieren?
Nein. Eine Schwangere, die sich um eine Stelle bewirbt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Schwangerschaft bei der Bewerbung mitzuteilen. Werden Sie vom künftigen Arbeitgeber auf eine vorliegende Schwangerschaft gefragt, sind Sie nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten (rechtlich …
Ich arbeite an einer neuen Stelle und bin schwanger. Kann mir während der Probezeit aus diesem Grund gekündigt werden?
Ja. Der zeitliche Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, wie er in Art. 336c OR geregelt ist, gilt erst nach bestandener Probezeit. Ist nichts anderes schriftlich verabredet, gilt der erste Monat eines neuen (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses als Probezeit (Art. 335b, Abs. 1 OR). …
Umfassender Kündigungsschutz heisst, dass der Arbeitgeber einer schwangeren Frau während der ganzen Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen darf (Art. 336c OR), vorausgesetzt die Probezeit ist abgelaufen. Während diesen rund 13 Monaten ist eine Kündigung nicht gültig.
Letzte Aktualisierung: 10.06.2021, swissmom-Redaktion